TARIF-UNI 14

Die Monatsbeiträge für Erwachsene errechnen sich nach dem Eintrittsalter und sind für Männer und Frauen gleich.
Sie ergeben sich für je 500,- € Versicherungssumme oder Höherversicherungssumme aus nachstehender Tabelle: (Eintrittsalter= Eintrittsjahr – Geburtsjahr).
Bei einem Alter von mehr als 70 Jahren müssten die Beiträge nachgezahlt werden, die bei einem Eintritt von 70 Jahren entstanden wären.

Berechnungsbeispiel für die Höhe des Versicherungsbeitrags:

  • Beitrittsalter: 45 Jahre
  • Monatlicher Beitrag für 500 € Versicherungssumme: 1,50 €
  • Gewünschte Versicherungssumme: 5.000 €
  • Monatlicher Beitrag (1,50 € x 10) = 15 €
ALTER EURO ALTER EURO ALTER EURO
1-18 0,73 36 1,13 54 2,10
19 0,75 37 1,16 55 2,19
20 0,76 38 1,20 56 2,28
21 0,78 39 1,23 57 2,38
22 0,79 40 1,27 58 2,48
23 0,81 41 1,31 59 2,59
24 0,83 42 1,36 60 2,71
25 0,85 43 1,40 61 2,83
26 0,87 44 1,45 62 2,97
27 0,89 45 1,50 63 3,11
28 0,91 46 1,55 64 3,26
29 0,94 47 1,61 65 3,43
30 0,96 48 1,67 66 3,60
31 0,98 49 1,73 67 3,80
32 1,01 50 1,80 68 4,00
33 1,04 51 1,87 69 4,22
34 1,07 52 1,94 70 4,46
35 1,10 53 2,02


Zu § 4 Ziffer 1

Höhe des Sterbegeldes

Das BeUW-Saar gewährt beim Tode ihrer Mitglieder das nachfolgende Sterbegeld:

Es beträgt je nach Versicherungssumme 500 Euro bis 7.500 Euro. Innerhalb dieser Grenzen ist es jeweils auf volle 500 Euro festzusetzen. Bei vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Versicherungsverträgen wird das Sterbegeld pro 500 DM auf 256 Euro umgerechnet. Die Höchstversicherungssumme beträgt für diese Verträge 7669 Euro.

Zu § 4 Ziffer 5

Höhe der Zuzahlungen

Neben dem Sterbegeld werden zusätzliche Leistungen (Gewinnanteile) aus der Rückstellung für Zuzahlungen gewährt. Sie werden für jedes volle Kalenderjahr Versicherungszeit gewährt und zwar für Versicherungen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, für je 256 Euro Versicherungssumme, für Versicherungen, die ab 01.01.2002 abgeschlossen wurden, für je 500 Euro Versicherungssumme. Die Gewinnanteile werden durch geschäftsplanmäßige Erklärung und Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde bestimmt.

Aktuell betragen die Zuzahlungen je nach Tarifwerk:

Versicherungen Männer und Frauen bis 1995                       5,00 Euro
Versicherungen Männer ab 1996                                            4,00 Euro
Versicherungen Frauen  ab 1996                                            6,00 Euro
Versicherungen Männer und Frauen ab 1996                       3,55 Euro
Versicherungen Männer und Frauen ab 2002                       6,95 Euro
Versicherungen Männer und Frauen ab 2004                       8,50 Euro
Versicherungen Männer und Frauen ab 2010                        9,85 Euro
Versicherungen Männer und Frauen ab 2014                      10,85 Euro.

Wird die Höchstversicherungssumme von 7669 Euro (Altverträge) bzw. 7500 Euro (Neuverträge ab Einführung Euro) durch erworbene Gewinnanteile überschritten, erhält das Mitglied den aus dem Rentenbarwert errechneten Rücklagenbetrag als Beitragsverrechnung erstattet.

FÜR EINEN ANTRAG AUF NEU ODER HÖHERVERSICHERUNG KÖNNEN SIE FOLGENDEN ANTRAG AUSFÜLLEN

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